1.1 Rechtsanwalt, der die Rechtsdienstleistungen (im Folgenden „RDL“ genannt) erbringt, ist JUDr. Ing. Ivan Bojna (im Folgenden "Anwalt" genannt). Die Anwaltskanzlei hat den Sitz in Polianky 7B, Bratislava (nachstehend "die Anwaltskanzlei" genannt).
1.2 Der Mandant ist eine Person, die mit einem Rechtsanwalt einen Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen abschließt.
1.3 Ein Vertrag ist jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten, zu dem auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (im Folgenden„AGB“ genannt) gehören, z. B. ein vom Rechtsanwalt angenommener Auftrag des Mandanten, ein vom Mandanten angenommenes Angebot des Rechtsanwalts.
2.1 Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, dem Mandanten auf dessen Wunsch RDL in dem Umfang und der Art und Weise zu erbringen, wie es im Vertrag, diesen AGB und den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften vorgesehen ist , insbesondere das Gesetz Nr. 586/2003 Coll. Über die Interessenvertretung (im Folgenden "Gesetz" genannt) und die Verordnung Nr. 655/2004 Slg. Über die Vergütung und Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (im Folgenden „Verordnung“ genannt).
2.2 Der Rechtsanwalt wird dem Mandanten stets RDL auf der Grundlage seiner spezifischen Anforderungen, deren Inhalt erfassen sein wird, erbringen.
2.3 Umfang, Art und Zeitpunkt der Bereitstellung einer bestimmten RDL werden immer gesondert vereinbart, ansonsten durch den Anwalt festgelegt.
2.4 Der Mandant hat keinen Anspruch auf die Erbringung der RDL zu einem bestimmten Zeitpunkt, es sei denn, i/ der Anwalt hat die Vertretung übernommen und der bestimmte Zeitpunkt der Erbringung der RDL ergibt sich aus einer gesetzlichen Vorschrift oder einer behördlich gesetzten Frist, und ii/ der Anwalt hat mit ihm ausdrücklich und nachweislich den bestimmten Zeitpunkt der Erbringung der RDL vereinbart (in diesem Fall hat der Mandant eine Bestätigung des Zeitpunkts der Erbringung der RDL zumindest per E-Mail oder SMS anzufordern), um den vereinbarten Zeitpunkt gegebenenfalls beweisen zu können.
2.5 Der Mandant übergibt dem Anwalt die Unterlagen auf elektronischem Wege oder persönlich in der Anwaltskanzlei. Der Mandant ist verpflichtet, die Schriftstücke, die ihm der Anwalt auf dessen Verlangen zurückgeben will, in der Anwaltskanzlei abzuholen. Die Kosten für andere Zustellungsarten sind vom Mandanten zu tragen. Befindet sich der Mandant mit der Abholung von Unterlagen, die der Rechtsanwalt nachweislich gefordert hat, in Verzug und dauert der Verzug länger als 90 Tage, so ist der Anwalt berechtigt, für jedes angefangene Vierteljahr des Verzuges eine Verwaltungsgebühr von 60 Euro (incl. MwSt.) zu berechnen.
3.1 Die Vergütung der überlassenen RDL ist im Vertrag vereinbart. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.
3.2 Bei einer Stundenvergütung ergibt sich die Höhe der Vergütung als Produkt aus dem vereinbarten Stundensatz und der Gesamtzahl der von RDL erbrachten Stunden für den zu verrechnenden Zeitraum, wobei jede angefangene Stunde der RDL-Erbringung berechnet wird.
3.3 Der Rechtsanwalt ist Umsatzsteuerzahler.
3.4 Die Häufigkeit der Rechnungsstellung wird vom Rechtsanwalt bestimmt.
3.5 Die Fälligkeit einer Einzelrechnung beträgt 7 Tage ab Lieferung an den Auftraggeber. Ist in der Rechnung eine spätere Fälligkeit angegeben, gelten die Angaben in der Rechnung für die Fälligkeit der Rechnung.
4.4 Neben dem vereinbarten Honorar steht dem Rechtsanwalt eine Pauschale in der in § 16 Abs. 3 der Verfügung genannten Höhe zu.
4.5 Für die Erstattung nachgewiesener Reisekosten außerhalb der Stadt Bratislava gelten die Bestimmungen des § 16 Abs. 4 der Verordnung.
4.6 Bei RDL, die außerhalb von Bratislava vorgenommen werden, steht für die Zeit, die der Rechtsanwalt auf dem Weg zu diesem Ort und zurück verbracht hat, ein Ersatz seines Zeitverlusts zu; seine Höhe richtet sich nach § 17 der Verordnung.
5.1 Der Rechtsanwalt ist bei der Bereitstellung einer RDL zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, von denen er im Zusammenhang mit der Erbringung einer RDL für den Mandanten Kenntnis erlangt hat; dies gilt nicht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
5.2 Der Mandant ist verpflichtet, dem Anwalt jede für die ordnungsgemäße Erbringung der RDL erforderliche Unterstützung zu gewähren (insbesondere die vom Rechtsanwalt ausdrücklich verlangte Unterstützung), den Anwalt rechtzeitig über alle relevanten Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbringung der RDL zu informieren und dem Rechtsanwalt das fällige Honorar zu zahlen. Kommt der Mandant mit der Zahlung des fälligen Honorars mehr als 30 Tage in Verzug, kann dies als Vertrauensbruch zwischen Mandant und Anwalt gewertet werden, wonach der Anwalt das Recht hat, die Daten, die den Mandanten als Nichtzahler identifizieren (insbesondere Vor- und Nachname), auf dem Portal der Slowakischen Rechtsanwaltskammer zu veröffentlichen. Unterlässt der Mandant die Mitwirkung, insbesondere dadurch, dass er dem Rechtsanwalt trotz wiederholter Aufforderung die für die ordnungsgemäße Erbringung der RDL erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Rechtssache abzuschließen, nachdem er dem Mandanten eine Nachfrist zur Mitwirkung gesetzt hat; ist für die betreffende Rechtsdienstleistung ein Vorschuss geleistet worden, so hat der Rechtsanwalt den Vorschuss dem Mandanten in Rechnung zu stellen, wobei der Betrag des Vorschusses als Honorar für die Übernahme und Vorbereitung der Vertretung in der Rechtssache gilt. Mit der Begleichung des Vorschusses gilt die Erbringung der RDL in der Angelegenheit als beendet und zwar durch das Verschulden des Mandanten.
6.1 Der Anwalt kann nur aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Mandant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Rechtsanwalt seine Pflichten schwer verletzt. Der Rücktritt vom Vertrag wird am Tag seiner Zustellung an die andere Partei wirksam. Ein Rücktritt vom Vertrag beendet den Vertrag. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird die bereits gezahlte Vergütung für die bereitgestellten RDL aus diesem Vertrag nicht zurückerstattet.
6.2 Beide Parteien können den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Partei zugestellt wurde.
6.3 Der Mandant ist berechtigt (insbesondere in den Fällen gemäß Pkt. 6.1 und 6.2), die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Rechtsanwalt einzustellen, wobei der Rechtsanwalt Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die Rechtshandlung der Übernahme und Vorbereitung der Vertretung in Höhe von 50 % des Vorschusses für Rechtsdienstleistungen (Pkt. 3.1), ansonsten in Höhe des Betrages, der der Summe aus 1x Stundensatz und 1x Pauschale entspricht, bzw. in Höhe von 25 % der gesamten vereinbarten Vergütung für Rechtsdienstleistungen hat, wenn die Vergütung nicht nach einem Stundensatz vereinbart wurde und der Vorschuss nicht geleistet worden ist.
7.1 Für die Zustellung von Dokumenten gilt die Versendung bei postalischer Zustellung im Zeitpunkt ihres Eingangs beim Empfänger sowie im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung durch den Empfänger als zugestellt. Die Versendung gilt auch nach Ablauf der vom zuständigen Postkurier zur Abholung bestimmten Aufbewahrungsfrist als zugestellt, unabhängig davon, ob der Empfänger von der Hinterlegung der Versendung Kenntnis erlangt hat. Bei Zustellung per E-Mail gilt die E-Mail als zugestellt, wenn i) eine manuelle Empfangsbestätigung bzw. Bestätigung des Lesens, ii) Erhalt einer E-Mail-Antwort, die auch den Originaltext der zuzustellenden E-Mail enthält; eine Empfangsbestätigung gilt auch als automatische Antwort ohne Zutun des Adressaten.
7.2 Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Mandant damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihn als die Person benennt, für die er Rechtsdienstleistungen erbringt und/oder erbracht hat, insbesondere in den Informationen auf der Website des Rechtsanwalts (Referenzen).
7.3 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Hat der Mandant seine Leistungen jedoch über einen Zeitraum von 6 Jahren seit Vertragsabschluss bzw. letzter Inanspruchnahme der Leistungen des Rechtsanwalts nicht in Anspruch genommen, erlischt der Vertrag automatisch nach Ablauf dieser Frist.
JUDr. Ing. Ivan Bojna, Rechtsanwalt
Sitz: Polianky 7G, 841 01 Bratislava
Büro: Eingang Polianky 7B (Glocke 25)
Tel.: +421 254 432 392, E-Mail: [javascript protected email address]
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